Da stellt sich bei mir die Frage :
Alle reden immer von irgendwelchen Verordnungen wie VstättVO, und den BGVs... etc. Alles gaaanz wichtig und muß unter allen Umständen, ob Sinn (oder in manchen Fällen Unsinn) bitte eingehalten werden. Wie sieht es denn mit der Umsetzung von Gesetzen aus?
Naja, oder ist hier in manchen Fällen doch folgender Gesetzesbeitrag anzuwenden? :
ArbZG § 18 Nichtanwendung des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden für
...
3. Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen.
...